Mautpflicht für Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder mehr

11. 06. 2025 |
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Myto cz

Aufgrund der Novelle des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg. über Straßenverkehrswege unterliegen ab dem 1. Juli 2025 auch Zugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder mehr der Mautpflicht. Im elektronischen Mautsystem werden diese Zugmaschinen als Lastkraftwagen (Lkw) registriert. Diese gesetzliche Änderung betrifft insbesondere die sogenannten „Tatraktoren“, also Lkw, die zu Zugmaschinen umgebaut wurden, jedoch auch im regulären Straßenverkehr eingesetzt werden und mautpflichtige Straßen einschließlich Autobahnen benutzen dürfen.