Mautpflichtige fahrzeuge
Übersicht der der mauterhebung unterliegenden fahrzeugkategorien
Fahrzeuge nach emissionsklasse:
- bis zur Klasse EURO IV;
- die Klasse EURO V und EEV;
- die Klasse EURO VI.
Fahrzeuge nach CO2-Emissionsklasse:
- CO2-Klasse 1;
- CO2-Klasse 2;
- CO2-Klasse 3;
- CO2-Klasse 4;
- CO2-Klasse 5.
Fahrzeuge nach achsenanzahl:
- mit zwei Achsen;
- mit drei Achsen;
- mit vier Achsen;
- mit fünf Achsen und mehr Achsen.
Fahrzeuge nach Kategorien:
- Straßen-Kraftfahrzeug - Fahrzeug mit mindestens vier Rädern, dessen zulässiges Höchstgewicht 3,5 Tonnen übersteigt (Die Caravanen und Camperen gehören in diese Kategorie auch)
- Bus - Bus bedeutet zum Zweck des Mautsystems ein Straßen-Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern, welches in den Zulassungsunterlagen ein zulässiges Höchstgewicht von 3 501 kg oder mehr eingetragen hat und gleichzeitig zumindest eines der folgenden Angaben:
- im Feld J. Fahrzeugkategorie ... M2 oder M3 oder M2G oder M3G
- im Feld Typ (Art) des Fahrzeugs... „Bus"
- im Feld S. Anzahl der beförderten Personen (einschl. Fahrer) 10 oder mehr (oder die Summe der Sitz- und Stehplätze in den Feldern S.1 und S.2)
Dynamische Masseänderung
Ab dem 1. 1. 2021 sind im Mautsystem die dynamische Änderung der Massekategorie eingeführt, was bedeutet, dass sich die Zuordnung des Fahrzeugs in eine Massekategorie in Abhängigkeit von der Ankoppelung / Abkoppelung von Anhängefahrzeugen zum jeweiligen Fahrzeug ändert. Der Mautsatz für die konkrete Fahrt sind also von der aktuellen Masse des Fahrzeugs / Fahrzeugzugs zum Zeitpunkt der Fahrt abgeleitet.
Die dynamische Veränderung der Massekategorie sind angewendet in Abhängigkeit von:
- der registrierten zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs (Parameter F.2 „im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse“ in der Zulassungsbescheinigung),
- der registrierten Grundanzahl (Basisanzahl) der Achsen (Parameter L in der Zulassungsbescheinigung) und
- der aktuellen Anzahl der Achsen zum Zeitpunkt der Fahrt.
Die konkrete Ausführung einer dynamischen Masseänderung sind von der Fahrzeugkategorie abhängen:
- Für Fahrzeuge der Massekategorie (3,5t;7,5 t) kommt bei der Bewertung von Mautereignissen der Mautsatz der höheren Massekategorie zur Anwendung, d.h. <7,5 t;12 t), falls das registrierte (angemeldete) Fahrzeug hinter sich ein Anhängefahrzeug mit zwei oder mehr Achsen ankoppelt.
- Bei Fahrzeugen der Massekategorie <7,5 t;12 t) kommt bei der Bewertung von Mautereignissen der Mautsatz der höheren Massekategorie zur Anwendung, d.h. ≥12 t, falls das registrierte (angemeldete) Fahrzeug hinter sich ein Anhängefahrzeug mit zwei oder mehr Achsen ankoppelt.
Hinweis:
Sonderfahrzeuge Sonderfahrzeuge fallen in die Kategorie der Kraftfahrzeuge laut Gesetz Nr.: 56/2001 Sb. (Gesetz über die Verkehrsbedingungen der Fahrzeuge auf den Straßen) nicht und deshalb fallen sie unter die Mautpflicht auf den mautpflichtigen Straßen nicht. Diese Fahrzeuge sind mit dem Zulassungsschein eines Sonderfahrzeuges ausgestattet.
Nicht zu verwechseln mit Kraftfahrzeugen der besonderen Bestimmung. Kraftfahrzeuge der besonderen Bestimmung, mit höchstzugelassenem Gewicht über 3,5 Tonnen, fallen auf den mautpflichtigen Straßen unter die Mautpflicht.