Die Tschechische Republik hat zum 1. März 2024 eine neue Komponente der Mautgebühren eingeführt, die die CO₂-Emissionen von Fahrzeugen berücksichtigt, die im elektronischen Mautsystem registriert sind. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine neue Mautkomponente eingeführt, die erhoben wird, um die durch CO₂-Emissionen verursachten Kosten auf mautpflichtigen Straßen in der Tschechischen Republik zu decken. Gemäß der EU-Richtlinie wird die Einstufung von Fahrzeugen in CO₂-Emissionsklassen alle sechs Jahre überprüft.