Herabstufung der CO₂-Emissionsklasse
Die Tschechische Republik hat zum 1. März 2024 eine neue Komponente der Mautgebühren eingeführt, die die CO₂-Emissionen von Fahrzeugen berücksichtigt, die im elektronischen Mautsystem registriert sind. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine neue Mautkomponente eingeführt, die erhoben wird, um die durch CO₂-Emissionen verursachten Kosten auf mautpflichtigen Straßen in der Tschechischen Republik zu decken.
Gemäß der EU-Richtlinie wird die Einstufung von Fahrzeugen in CO₂-Emissionsklassen alle sechs Jahre überprüft. Dieser Prozess ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Erreichung der Klimaziele.
In der Praxis bedeutet das, dass bei Fahrzeugen, die in die CO₂-Emissionsklasse 2 oder 3 eingestuft sind, die Emissionsklasse an jedem sechsten Jahrestag der Erstzulassung des Fahrzeugs auf Grundlage der Tabellen in Anhang 3 der Verordnung Nr. 470/2012 überprüft wird. Ab dem sechsten Jahrestag der Erstzulassung gelten für das jeweilige Fahrzeug die Grenzwerte in der Spalte „Erstzulassung + 6 Jahre“ zur Bestimmung der CO₂-Emissionsklasse.
Beispiel:
Ein Fahrzeug der Untergruppe 4 LH mit einem spezifischen CO₂-Emissionswert von 96 g/tkm, das am 5. Juli 2019 erstmals in Betrieb genommen wurde, ist derzeit im Mautsystem der CO₂-Emissionsklasse 3 zugeordnet. Zum sechsten Jahrestag der Inbetriebnahme wird dieses Fahrzeug automatisch der CO₂-Emissionsklasse 1 zugeordnet. (Der spezifische Emissionswert wird ab dem sechsten Jahrestag mit den geltenden Grenzwerten für Fahrzeuge verglichen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. Juni 2026 erstmals zugelassen wurden.)
Was bedeutet die Neubewertung der CO₂-Emissionsklasse für die Nutzer des Mautsystems?
Die Nutzer des Mautsystems müssen keine Maßnahmen ergreifen. Für Fahrzeuge der CO₂-Emissionsklasse 2 und 3 sind im Mautsystem alle notwendigen Parameter für eine korrekte automatische Einstufung hinterlegt. Die Nutzer von Fahrzeugen, bei denen eine Herabstufung der CO₂-Emissionsklasse erfolgt, werden per E-Mail-Benachrichtigung über die Änderung informiert. Ab dem Zeitpunkt der Änderung wird das Fahrzeug gemäß der neu festgelegten CO₂-Emissionsklasse kategorisiert.
Die erste Welle der Herabstufung betrifft Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 erstmals zugelassen wurden und im System der CO₂-Emissionsklasse 2 oder 3 zugeordnet sind.