Änderungen des elektronischen Mautsystems, die ab dem 1. Januar 2025 aufgrund der Änderung der Regierungsverordnung Nr. 229/2024 Gbl. und der Verordnung Nr. 470/2012 Gbl. in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das mautpflichtige Straßennetz um neu eröffnete Abschnitte von Autobahnen und Straßen der Klasse I erweitert und es kommt auch zur Erhöhung des Mautsatzes bei der Gebühr für die Luftverschmutzung durch die CO2-Emissionen bei Lkws.
Änderungen auf den mautpflichtigen Straßen
Ab dem 1. Januar 2025 wird das mautpflichtige Straßennetz um die neu eröffneten Abschnitte der Straßen D3, D4, D6, D7, D49, D55, I27, I33 und I58 erweitert.
Liste der neu mautpflichtigen Abschnitte:
- D3 Úsilné – Kaplice-nádraží in der Gesamtlänge 28,29 km
- D4 Háje – Mirotice in der Gesamtlänge 31,67 km
- D6 Krupá – (D6,I/6) in der Gesamtlänge 6,45 km
- D7 Panenský Týnec - Louny-východ in der Gesamtlänge 4,4 km
- D49 Hulín – Fryšták in der Gesamtlänge 17,3 km
- D55 Babice – Bzenec in der Gesamtlänge 21,7 km
- I27 Klatovy 1 – Klatovy 3 in der Gesamtlänge 5,04 km
- I33 Hořenice – Velký Třebešov in der Gesamtlänge 6,55 km
- I58 Mošnov-jih – Dvorek in der Gesamtlänge 3,33 km
Erhöhung der CO2- Emissionsgebühr
Auf Grundlage der Regierungsverordnung werden die Mautsätze ab dem 1. Januar 2025 erhöht, konkret kommt es zur Erhöhung der CO2- Emissionsgebühr, und zwar Höhstens um bis zu 5 % gegenüber den derzeitigen Sätzen, während die anderen Mautkomponenten nicht erhöht werden. Die Erhöhung der Mautsätze betrifft Lkws, die Mautsätze für Fahrzeuge der Kategorie M2 und M3 bleiben unverändert und auch für Fahrzeuge, die nur mit reinem Strom oder Wasserstoff als Kraftstoff betrieben werden, gelten weiter die gleichen Sätze.
Die neuen Mautsätze finden Sie hire.