Begriffswörterbuch
Übersicht und erklärung von grundlegenden, im bereich der komplexen dienstleistung der elektronischen mauterhebung benutzten begriffen
Die unten genannten Grundbegriffe im Bereich der elektronischen Erhebung der Maut für die Nutzung begrenzter Straβenabschnitte haben rein informativen Charakter.
sind jegliche Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (anschl. nur noch als „Betroffener“ bezeichnet); eine identifizierbare natürliche Person ist eine natürliche Person, welche direkt oder indirekt identifiziert werden kann, vor allem durch den Verweis auf einen bestimmten Identifikator, z.B. den Namen, die Identifizierungsnummer, Lokalisierungsangaben, einen Netzwerkidentifikator oder ein (1) oder mehrere besondere Elemente der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, ökonomischen, kulturellen oder gesellschaftlichen Identität dieser natürlichen Person;
bedeutet den Beleg über den Eigentümer und den Fahrzeugbetreiber, welcher die technische Grundbeschreibung des Fahrzeugs enthält. (bei den in der Tschechischen Republik registrierten Fahrzeugen handelt es sich um die Zulassungsbescheinigung - Teil I.);
bedeutet eine Debet- oder Kredit-Zahlkarte, die vom Betreiber des Elektronischen Mautsystems als Zahlungsmittel für die Mautzahlung und die Kautionsstellung akzeptiert wird; eine Liste der akzeptierten Zahlkarten steht bei den Kontaktstellen, den Vertriebsstellen, auf dem Kundenportal und beim Kundenzentrum zur Verfügung;
bedeutet sämtliche relevanten allgemein-verbindlichen Rechtsvorschriften, welche vor allem das elektronische Mautsystem regeln, die rechtliche Stellung des Systembetreibers und des Benutzers, wie auch sämtliche mitgeltenden Bedingungen der Mautzahlung, vor allem das Straßengesetz Nr. 13/1997 (Gbl.) in der jeweils gültigen Fassung, das Gesetz Nr. 361/2000 (Gbl.) über den Verkehr auf Straßen in der jeweils gültigen Fassung, das Gesetz Nr. 284/2009 (Gbl.) über den Zahlungsverkehr in der jeweils gültigen Fassung, Bürgerliches Gesetzbuch, die Regierungsanordnung Nr. 240/2014 (Gbl.) über die Höhe der Zeitgebühren, der Mautsätze, des Mautnachlasses und über die Vorgehensweise bei der Geltendmachung des Mautnachlasses in der jeweils gültigen Fassung, die Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 470/2012 (Gbl.) über die Benutzung gebührenpflichtiger Straßen in der jeweils gültigen Fassung, die DSGV;
bedeutet ein Mittel zur elektronischen Identifizierung herausgegeben vom qualifizierten System im sinne des Gesetzes Nr. 250/2017 (Gbl.) zur elektronischen Identifizierung.
bedeutet eine Vorauszahlung auf die Mautzahlung, die vom Benutzer im Pre-Pay-Modus vorbezahlt wurde;
bedeutet im Sinne der DSGV eine Person, deren Stellung geregelt wird im Art. 37 und der einschlägigen Folgeparagraphen der DSGV;
bedeutet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder ein staatlicher oder sonstiger Feiertag ist nach dem Gesetz Nr. 245/2000 (Gbl.) über staatliche Feiertage, über sonstige Feiertag, über bedeutende Tag (Gedenktage und arbeitsfreie Tage) und Nicht-Werktage in der jeweils gültigen Fassung;
bedeutet die paar ersten Zahlen der Tankkartennummer, welche den Herausgeber der Tankkarte bestimmen;
bedeutet die Straßen- und Autobahnendirektion der Tschechischen Republik als Betreiber des Elektronischen Mautsystems;
bedeutet eine Person, wie sie in der Bestimmung des § 2 lit. b) des Gesetzes Nr. 361/2000 (Gbl.) über den Verkehr auf Straßen und über Änderungen einiger Gesetze (Straßenverkehrsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung definiert wird, und ferner eine Person, die vom Eigentümer zum Betrieb des Fahrzeugs im eigenen Namen ermächtigt wurde;
(Benutzerregistrierung) bedeutet die Eingabe der Daten über den Benutzer im Elektronischen Mautsystem bei den Kontaktstellen oder über die Kundenzone. Durch die Registrierung wird dem Benutzer eine Vielzahl zusätzlicher Funktionen des Elektronischen Mautsystems zugänglich;
bedeutet den Fahrzeugbetreiber und/oder Lenker;
bedeutet den Modus der Mautzahlung nach der erfolgten Benutzung einer gebührenpflichtigen Straße (also eine nachträgliche Zahlung);
bedeutet einen Modus, in welchem Fahrzeuge definiert werden durch das Straßengesetz Nr. 13/1997 (Gbl.) in der jeweils gültigen Fassung — von der Mautzahlung befreit sind;
bedeutet die Preisliste für vom Systembetreiber im Zusammenhang mit dem Betrieb des Elektronischen Mautsystems erbrachten Leistungen und die steht auf dem Kundenportal und im Kundenzentrum zur Verfügung;
bedeutet einen Modus, wo vor der Nutzung einer gebührenpflichtigen Straße eine Vorauszahlung auf die Maut geleistet wird;
hat die Bedeutung, wie definiert in der Bestimmung des § 2 lit. d) des Gesetzes Nr. 361/2000 (Gbl.) über den Verkehr auf Straßen in der jeweils gültigen Fassung;
bedeutet den Betrag der auferlegten Maut, die dem Fahrzeugbetreiber immer für das vergangene Kalenderjahr nach Erfüllung sämtlicher Bedingungen zur Nachlassgewährung gewährt wird im Einklang mit der Regierungsanordnung, einschließlich der Registrierpflicht des Fahrzeugs im System der Mautnachlässe;
sind der Systembetreiber und der Fahrzeugbetreiber;