Typen und Preise der Vignetten

Übersicht der aktuellen Typen und Preise der Vignetten für einzelne Fahrzeugkategorien.

Typen der Vignetten

Die Vignetten in der Slowakischen Republik sind in elektronischer Form. Es handelt sich um eine Gebühr für die Nutzung begrenzter Autobahn und Schnellverkerhsstraβenabschnitte (nachstehend „begrenzte Straβenabschnitte“ genannt), die auf einen bestimmten Zeitraum gebunden ist, abgesehen von der gefahrenen Strecke bzw. der Anzahl von Fahrten.

Typen der Vignetten für die Nutzung der begrenzten Autobahn- und Straβenverkehrsabschnitte (nachstehend „begrenzte Straβenabschnitte“ genannt) werden in den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und § 3 des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetzes in der gültigen Fassung (nachstehend „das Gesetz Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung“ genannt), anhand welcher die Vignettenzahlung für ein Jahr, 30 Tage oder 10 Tage geleistet wird, ohne Rücksicht auf die gefahrene Strecke bzw. Fahrtenanzahl, wobei:

  • Vignette mit einjähriger Gültigkeit vom 1. Januar des einschlägigen Kalenderjahrs bzw. von dem Tag der Zahlung für Vignette durch den Nutzer der begrenzten Straβenabschnitte im einschlägigen Kalenderjahr bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahr gültig ist,
  • Vignette mit 30-tägiger Gültigkeit ist 30 Tage ab dem durch den Nutzer bestimmten Tag gültig, einschlieβlich dieses Tags,
  • Vignette mit 10-tägiger Gültigkeit ist 10 Tage ab dem durch den Nutzer bestimmten Tag gültig, einschlieβlich dieses Tags.

Falls eine 30-Tages-Vignette oder eine 10-Tages-Vignette im Dezember gekauft wurde, gilt diese Vignette auch im Januar des nächsten Jahres, und zwar bis zum Ablauf deren Gültigkeit.

 

Vignettenpreise

Die Preise einzelner Vignettentypen sind in der Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 410/2014 Slg. zur Festlegung der Vignettenzahlung für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte in der gültigen Fassung (nachstehend „die Verordnung der slowakischen Regierung Nr. 410/2014 Slg. zur Höhe der Vignettenzahlung in der gültigen Fassung“ genannt) bestimmt, wobei im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung diese anhand des zulässigen Gesamtgewichts des Motorfahrzeugs und des Anhängerfahrzeugs festgelegt werden.

Die Übersicht der Typen und Preise der im Jahr 2016 gültigen Vignetten befindet sich in der nächsten Tabellenübersicht (alle Preise sind einschlieβlich MwSt.):

 

Vignette: FAHRZEUG

zweispuriges Fahrzeug oder Fahrzeugzug mit Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und zweispuriges Fahrzeug der Kategorie M1 abgesehen vom dessen zulässigen Gesamtgewicht
 
GÜLTIGKEIT

1 JAHR*

PREIS

50 €

GÜLTIGKEIT

30 TAGE

PREIS

14 €

GÜLTIGKEIT

10 TAGE

PREIS

10 €

 

Vignette: ANHÄNGERFAHRZEUG

Anhängerfahrzeug der Kategorie O1 a O2 hinter einem Motorfahrzeug der Kategorie M1, N1, M1G a N1G, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeugzugs 3,5 Tonnen übersteigt
 
GÜLTIGKEIT

1 JAHR*

PREIS

50 €

GÜLTIGKEIT

30 TAGE

PREIS

14 €

GÜLTIGKEIT

10 TAGE

PREIS

10 €

* Vignette mit einjähriger Gültigkeit vom 1. Januar des einschlägigen Kalenderjahrs bzw. von dem Tag der Zahlung für Vignette durch den Nutzer der begrenzten Straβenabschnitte im einschlägigen Kalenderjahr bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahr gültig ist.

 

Erforderlicher Typ und Anzahl der Vignetten

Auf Grundlage der Bestimmungen des § 2 und § 5 des Gesetzes Nr. 488/2013 Slg. über Vignette in der gültigen Fassung sowie im Einklang mit der Bestimmung des § 1 der Verordnung der Regierung der Slowakischen Republik Nr. 410/2014 Slg. in der gültigen Fassung muss die Vignettenzahlung für das Fahrzeug und bei einem Fahrzeugzug, dessen Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt, auch für das Anhängerfahrzeug geleistet werden.

Das Vorerwähnte ist in folgenden Tabellenübersichten, die erforderliche Anzahl und den Typ der bezahlten Vignetten in Abhängigkeit von der Fahrzeugkategorie und des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs bzw. Fahrzeugzugs (das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs/das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugzugs wird laut der in der Zulassungsbescheinigung Teil I angeführten Angabe bestimmt) zeigen, dargestellt:

 

FAHRZEUG

zweispuriges Fahrzeug oder Fahrzeugzug bis 3,5 Tonnen und zweispuriges Fahrzeug der Kategorie M1 abgesehen vom dessen zulässigen Gesamtgewicht

Erforderliche Vignette: FAHRZEUG

 
die Vignettenpflicht für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrs-straβenabschnitte bezieht sich ausschlieβlich auf das FAHRZEUG
 

FAHRZEUGZUG bis 3,5 Tonnen

zweispuriger Fahrzeugzug (d.h. Fahrzeug + Anhängerfahrzeug) bis 3,5 Tonnen

Erforderliche Vignette: FAHRZEUG

 
die Vignettenpflicht für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrs-straβenabschnitte bezieht sich ausschlieβlich auf das FAHRZEUG
 

FAHRZEUGZUG über 3,5 Tonnen

zweispuriger Fahrzeugzug (d.h. Fahrzeug + Anhängerfahrzeug), der aus einem Motorfahrzeug der Kategorie M1, N1, M1G und N1G und einem Anhängerfahrzeug der Kategorie O1 und O2 gebildet ist, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugzugs 3,5 Tonnen übersteigt

Erforderliche Vignetten: FAHRZEUG + ANHÄNGERFAHRZEUG

 
 
die Vignettenpflicht für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrs-straβenabschnitte bezieht sich auf das FAHRZEUG sowie auf das ANHÄNGERFAHRZEUG

WICHTIG:
Im Sinne der obengenannten tatsächlichen und rechtlichen Umständen IST die Leistung der Vignettenzahlung für ein Anhängerfahrzeug bei einem zweispurigen Fahrzeugzug mit Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen NICHT NOTWENDIG, d.h. die Pflicht zur Zahlung der Vignette für die Nutzung begrenzter Autobahn- und Schnellverkehrsstraβenabschnitte bezieht sich ausschlieβlich auf das Fahrzeug.

 

D. Detaillierte Beschreibung der vignettenpflichtigen Fahrzeuge ist im Teil Vignettenpflichtige Fahrzeuge zu finden. Detaillierte Informationen über die Möglichkeiten der Bezahlung der Vignetten (die Möglichkeiten deren Beschaffung und die Methoden der Leistung der Vignettenzahlungen), über die Überprüfung der Gültigkeitsdauer der bezahlten Vignetten bzw. über die Möglichkeiten der Einreichung von Kundenanfragen, -anträgen bzw. -reklamationen sind in der Sektion Kundenservice zu finden.